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Verkaufs- und Lieferbedingungen GA Bauservice GmbH

1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als rückwirkend zum Zeitpunkt der Auftragserteilung angenommen.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Preise
Die in unseren Angeboten genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer tatsächlichen Lieferzeit von mehr als 4 Monaten ab Vertragsschluss die Preise bei einer Steigerung von Material- und Rohstoffpreisen, Löhnen und Gehältern, Herstellungs- und Transportkosten und/oder Abgaben wie Zölle, Steuern und Energieabgaben entsprechend der eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Besteller das Recht zu vom Vertrage zurückzutreten.
Wird der Vertrag durch einen Außendienstmitarbeiter abgeschlossen, wird er erst dann wirksam, wenn wir ihn mündlich oder schriftlich bestätigen oder die bestellte Ware ausliefern.

3. Lieferung
Die Angabe von Lieferzeiten ist unverbindlich und gilt vorbehaltlich der termingerechten Eigenbelieferung; es besteht Haftungsausschluss für den Fall der Nichtbelieferung oder der Nichteinhaltung der Lieferfrist , soweit wir selbst unverschuldet nicht rechtzeitig mit der richtigen, für den Besteller bestimmten Ware, beliefert werden und dem Besteller die eigene Nichtbelieferung unverzüglich anzeigen.
Wird uns die Leistung ohne unser Verschulden unmöglich oder übermäßig erschwert, so sind wir für die Dauer der Behinderung oder ihrer Nachwirkung von der Leistung frei. Dies gilt insbesondere in allen Fällen höherer Gewalt, von Krieg, Arbeitskämpfen, Transportschwierigkeiten oder Nichtbelieferung durch unseren Vorlieferanten. Behinderungen dieser Art haben wir nicht zu vertreten. Ist in solch einem Fall, einem Vertragsteil das Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, kann er vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht gilt jedoch nur für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, es sei denn, dass erbrachte Teillieferungen nicht verwertbar sind.
Nach Überschreitung einer verbindlich zugesagten Lieferzeit ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Frist mit der Erklärung zu setzen, dass er nach Fristablauf vom Vertrag zurücktrete. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz für verspätete Lieferung, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir, unser gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager, sofern keine sonstigen Lieferbedingungen mit dem Besteller vereinbart wurden.
Individuell vereinbarte Frachtfrei-Lieferungen basieren auf einem Mindestbestellwert von EUR 2.500 (netto) oder nach Vereinbarung. Zusätzlich berechnen wir eine Mautpauschale je nach Aufwand des Auftrages. Mit dem Verlassen der Ware aus unserem Lager geht die Gefahr auf den Besteller über, auch dann, wenn im Einzelfall Frachtfrei-Anlieferung vereinbart wurde.

4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch der künftig entstehenden – Forderungen, gleich welchen Rechtsgrundes, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verarbeitung, Bearbeitung, Umbildung oder Einbau in ein Grundstück erfolgen stets für uns als Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder in sonstiger Weise, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Vermischungen, Be- und Verarbeitung, Versicherung, unerlaubte Handlung oder dergleichen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf unsere Aufforderung hin wird der Besteller die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen überlassen. Der Besteller versichert, zur Abtretung seiner Ansprüche berechtigt zu sein; er versichert weiter, dass anderweitige vertragliche Abreden über den Ausschluss seiner Abtretungsbefugnis nicht gegeben sind.
Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.
Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Bestellers die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrage. Falls wir nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten. Für den Fall der Vereinbarung von Ratenzahlungen besteht Einigkeit, dass erst mit der Bezahlung der letzten Kaufpreisrate das Eigentum an der von uns gelieferten Ware übergeht.
Unser Eigentumsvorbehalt erlischt nicht bereits mit der Zahlung des Kaufpreises der Vorbehaltsware durch den Besteller, sondern erst, wenn er alle unsere Forderungen aus der zwischen uns bestehenden Geschäftsverbindung beglichen hat.

5. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto Kasse, sofern mit dem Besteller keine anders lautenden Bedingungen vereinbart wurden. Eine Skontogewährung hat im Übrigen den Ausgleich aller früheren fälligen Rechnungen zur Voraussetzung. Bei Überschreitung des o.g. Zahlungszieles sind wir, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, berechtigt, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Aufrechnungen oder Abzüge jeder Art sowie die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts sind nur insoweit zulässig, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistungen auszuliefern. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Bestellers werden sofort fällig, auch wenn Wechsel entgegengenommen sind. Wir sind dann auch berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind weiterhin befugt, sofort die Ware in unseren Besitz zu bringen oder die Herausgabe unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte zu verlangen, gleichgültig wo die Ware sich befindet. Kosten der Herausgabe trägt der Besteller. Zurückgenommene Ware kann durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet und der Erlös mit der Zahlungsverpflichtung des Bestellers verrechnet werden.

6. Gewährleistung
Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Waren auch bei Teillieferungen unverzüglich zu untersuchen und Mängelrügen spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich bei uns eingehend geltend zu machen. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder kostenlosen Ersatzlieferung verpflichtet.
Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Besteller berechtigt, Minderung, Wandlung oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln unsererseits vorliegt.
Kann die gelieferte Ware durch eine von uns verursachte schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten, vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden, so ist unsere Haftung auf die Höhe des Auftragsumfangs unter Voraussetzung eines Schadensnachweises begrenzt. Eine Haftung, für Beratung oder Anleitung, die niemals Vertragsgegenstand sein kann, wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vom Besteller nachzuweisende Vereinbarung vor.
Eigenmächtiges Nacharbeiten oder unsachgemäße Behandlung der gelieferten Artikel durch den Besteller haben den Verlust aller Gewährleistungsansprüche zur Folge. Der Besteller darf Waren zur Gutschrift oder zum Umtausch nur nach Abstimmung mit uns zurücksenden.

7. Erfüllungsort
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen ist. Erfüllungsort ist Hüttenberg.

8. Gerichtsstand
Soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Verwalter eines öffentlichen Sondervermögens ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen, einschließlich Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozessen, für beide Teile Wetzlar als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz / Geschäftssitz unbekannt ist.

9. Sonstiges
Die Ungültigkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie den Punkt des Vertrages bedacht hätten.
Mit Zusendung / Aushändigung dieser vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten frühere Geschäftsbedingungen zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich aufgehoben und durch die vorstehenden ersetzt, soweit der Besteller nicht unverzüglich Ihrer Geltung widerspricht.

Hüttenberg im Oktober 2002